Inkassorecht wird verbraucherfreundlicher

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Der von Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften wird heute im Bundestag in erster Lesung beraten. Mit der Eindämmung der Inkassokosten, dem Ausschluss von Kostendoppelungen, Hinweispflichten für Gläubiger und weiteren Informationspflichten bei Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen wird der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern verbessert.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Mit der Eindämmung der Inkassokosten, die derzeit bei relativ geringen Forderungen häufig sehr hoch sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Schuldenlast leichter tragen. Zudem sieht der Regierungsentwurf vor, dass Kostendoppelungen ausgeschlossen werden. Die Hinweispflichten für Gläubiger und weitere Informationspflichten bei Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen sollen konkretisiert und verstärkt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser über die Kostenfolgen des Verzugs, die Kosten von Zahlungsvereinbarungen, die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen informiert sind. Schließlich stärken wir die Aufsicht über Inkassounternehmen.“